Klasse B

Voraussetzungen:

·       Mindestalter 18 bzw. 17 Jahre bei begleitendem Fahren
        (BF17)

Was darf gefahren werden:

·       Kraftfahrzeuge bis 3500 kg zGM

·       8 Personen plus Fahrer

·       Anhänger bis 750 kg oder

·       Anhänger über 750 kg bis 3.500 kg zGM der
        Kombination

Ausbildungsumfang:

·       12 x Theorieunterricht á 90 Minuten

·       2 x fachspezifischer Unterricht á 90 Minuten

·       Anzahl Übungsstunden variabel nach Fähigkeiten

·       5 x Überland a 45 Minuten

·       4 x Autobahn a 45 Minuten

·       3 x Nachtfahrt a 45 Minuten

Klasse B197

Voraussetzungen:

·       Mindestalter 18 Jahre bzw. 17 Jahre bei begleitendem
        Fahren (BF17)

Was darf gefahren werden:

·       Kraftfahrzeuge bis 3500 kg zGM

·       8 Personen plus Fahrer

·       Anhänger bis 750 kg oder

·       Anhänger über 750 kg bis 3.500 kg zGM der
        Kombination

·       Die Klassen AM und L werden mit erteilt

Ausbildungsumfang:

·       12x Theorieunterricht á 90 Minuten

·       2 x fachspezifischer Unterricht á 90 Minuten

·       Anzahl Übungsstunden je nach Fähigkeiten

·       5 x Überland a45 Minuten

·       4 x Autobahn a 45 Minuten

·       3 x Nachtfahrt a 45 Minuten

·       Davon mindestens 10 Fahrstunden auf Schaltgetriebe

·       15-minütige Überprüfung durch Fahrlehrer
        (Schaltkompetenznachweis)

Klasse BE

Voraussetzungen:

·       Mindestalter 18 Jahre bzw. 17 Jahre bei begleiteten
        Fahren (BF17)

·       Vorbesitz Klasse B

Was darf gefahren werden:

·       Kombinationen aus Kfz bis 3.500 kg zGM und Anhänger
        bis 3.500 kg zGM

Ausbildungsumfang:

·       Nur praktische Ausbildung und Prüfung

·       3 x Überland a 45 Minuten

·       1 x Autobahn a 45 Minuten

·       1 x Nachtfahrt a 45 Minuten

Klasse B96

Voraussetzungen:

·       Mindestalter 18 Jahre bzw. 17 Jahre bei begleitetem
        Fahren (BF17)

·       Vorbesitz Klasse B

Was darf gefahren werden:

·       Kraftfahrzeuge der Klasse B mit Anhänger mit einer zGM
        über 750 kg und einer zGM der

·       Fahrzeugkombination über 3.500 kg bis 4.250 kg.

Ausbildungsumfang:

·       10 Stunden a 45 Minuten

·       Keine Theorie- und Praxisprüfung erforderlich

·       Mit Teilnahmebescheinigung der Fahrschule kann
        Schlüsselzahl B96 in den Führerschein

·       eingetragen werden

Klasse AM

Voraussetzungen:

·       Mindestalter 15 Jahre

Was darf gefahren werden:

·       Leichte zweirädrige Kraftfahrzeuge mit max. 50 ccm
        Hubraum, einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit
        (bbH) von max. 45 km/h und 4 kW. maximaler Leistung

·       Dreirädrige Kleinkrafträder mit max. 50 ccm Hubraum
         (Fremdzündungsmotor), max. 500 ccm Hubraum
         (Selbstzündungsmotor), einer bbH von max. 45 km/h
         und max. 4 kW Leistung. Das Fahrzeug darf nicht mehr
         als 2 Sitzplätze und eine Leermasse von max. 270 kg
         haben

·       Leichte vierrädrige Kraftfahrzeuge mit max. 50 ccm
        Hubraum (Fremdzündungsmotor), max. 500 ccm
        Hubraum (Selbstzündungsmotor) und einer bbH von
        max. 45 km/h. Die maximale Leistung liegt bei 6 kW, bei
        Straßen-Quads jedoch nur bei 4 kW. Das Fahrzeug darf
        nicht mehr als 2 Sitzplätze und eine Leermasse von max.
        425 kg haben.

Ausbildungsumfang:

·       12 x Theorieunterricht á 90 Minuten Grundstoff

·       2 x fachspezifischer Unterricht a 90 Minuten

·       Anzahl Übungsstunden je nach Fähigkeiten

·       Keine Sonderfahrten

Klasse A1

Voraussetzungen:

·       Mindestalter 16 Jahre

Was darf gefahren werden:

·       Krafträder mit max. 125 ccm Hubraum und höchstens              11 kW ( 15 PS) Leistung

·       Aufstieg nach 2 Jahren mit praktischer Prüfung auf A2

Ausbildungsumfang:

·       12 xTheorieunterricht á 90 Minuten Grundstoff

·       4 x fachspezifischer Unterricht a 90 Minuten

·       Anzahl Übungsstunden je nach Fähigkeiten

·       5 xÜberland a 45 Minuten

·       4 x Autobahn a 45 Minuten

·       3 x Nachtfahrten a 45 Minuten

Klasse A2

Voraussetzungen:

·       Mindestalter 18 Jahre

Was darf gefahren werden:

·       Zweirädrige Kfz mit max. 35 kW Leistung

·       Aufstieg nach 2 Jahren mit praktischer Prüfung auf A

Ausbildungsumfang:

·       12 x Theorieunterricht á 90 Minuten

·       4x fachspezifischer Unterricht á 90 Minuten

·       Anzahl Übungsstunden je nach Fähigkeiten

·       5 x Überland a 45 Minuten

·       4 x Autobahn a 45 Minuten

·       3 x Nachtfahrt a 45 Minuten


Klasse A

Voraussetzungen:

·       Mindestalter 24 Jahre

·       20 Jahre bei Vorbesitz Klasse A2 seit mind. 2 Jahren

Was darf gefahren werden:

·       Zweirädrige Kfz ohne jegliche Beschränkung

Ausbildungsumfang:

·       12 Doppelstunden Theorieunterricht á 90 Minuten
        Grundstoff

·       (bei Vorbesitz einer Fahrerlaubnis nur 6 Stunden)

·       4 Doppelstunden Theorieunterricht á 90 Minuten
        (Klassenspezifisch)

·       Kein Theorieunterricht bei Vorbesitz Klasse A2 seit mind.
        2 Jahren

·       Anzahl Übungsstunden, Grundfahraufgaben je nach
        Fähigkeit

·       12 Sonderfahrten: 5xÜberland, 4x Autobahn, 3x
        Nachtfahrt a 45 Minuten

Vorbesitz Klasse A1:

·       3 x Überland a 45 Minuten

·       2 x Autobahn a 45 Minuten

·       1 x Nachtfahrt a 45 Minuten

·       Übungsstunden, Grundfahraufgaben je nach Erfahrung

B 196

Voraussetzungen:

·       Mindestalter 25 Jahre

·       5 Jahre im Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B

Was darf gefahren werden:

·       Leichtkrafträder bis max. 125ccm und max.
        11 kW Leistung

Ausbildungsumfang:

·       4x fachspezifischer Unterricht a 90

·       Mindestens 5 Doppelstunden praktische Fahrausbildung

·       keine Prüfung notwendig