Klasse B
Voraussetzungen:
· Mindestalter 18 bzw. 17 Jahre bei begleitendem Fahren
(BF17)
Was darf gefahren werden:
· Kraftfahrzeuge bis 3500 kg zGM
· 8 Personen plus Fahrer
· Anhänger bis 750 kg oder
· Anhänger über 750 kg bis 3.500 kg zGM der
Kombination
Ausbildungsumfang:
· 12 x Theorieunterricht á 90 Minuten
· 2 x fachspezifischer Unterricht á 90 Minuten
· Anzahl Übungsstunden variabel nach Fähigkeiten
· 5 x Überland a 45 Minuten
· 4 x Autobahn a 45 Minuten
· 3 x Nachtfahrt a 45 Minuten
Klasse B197
Voraussetzungen:
· Mindestalter 18 Jahre bzw. 17 Jahre bei begleitendem
Fahren (BF17)
Was darf gefahren werden:
· Kraftfahrzeuge bis 3500 kg zGM
· 8 Personen plus Fahrer
· Anhänger bis 750 kg oder
· Anhänger über 750 kg bis 3.500 kg zGM der
Kombination
· Die Klassen AM und L werden mit erteilt
Ausbildungsumfang:
· 12x Theorieunterricht á 90 Minuten
· 2 x fachspezifischer Unterricht á 90 Minuten
· Anzahl Übungsstunden je nach Fähigkeiten
· 5 x Überland a45 Minuten
· 4 x Autobahn a 45 Minuten
· 3 x Nachtfahrt a 45 Minuten
· Davon mindestens 10 Fahrstunden auf Schaltgetriebe
· 15-minütige Überprüfung durch Fahrlehrer
(Schaltkompetenznachweis)
Klasse BE
Voraussetzungen:
· Mindestalter 18 Jahre bzw. 17 Jahre bei begleiteten
Fahren (BF17)
· Vorbesitz Klasse B
Was darf gefahren werden:
· Kombinationen aus Kfz bis 3.500 kg zGM und Anhänger
bis 3.500 kg zGM
Ausbildungsumfang:
· Nur praktische Ausbildung und Prüfung
· 3 x Überland a 45 Minuten
· 1 x Autobahn a 45 Minuten
· 1 x Nachtfahrt a 45 Minuten
Klasse B96
Voraussetzungen:
· Mindestalter 18 Jahre bzw. 17 Jahre bei begleitetem
Fahren (BF17)
· Vorbesitz Klasse B
Was darf gefahren werden:
· Kraftfahrzeuge der Klasse B mit Anhänger mit einer zGM
über 750 kg und einer zGM der
· Fahrzeugkombination über 3.500 kg bis 4.250 kg.
Ausbildungsumfang:
· 10 Stunden a 45 Minuten
· Keine Theorie- und Praxisprüfung erforderlich
· Mit Teilnahmebescheinigung der Fahrschule kann
Schlüsselzahl B96 in den Führerschein
· eingetragen werden
Klasse AM
Voraussetzungen:
· Mindestalter 15 Jahre
Was darf gefahren werden:
· Leichte zweirädrige Kraftfahrzeuge mit max. 50 ccm
Hubraum, einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit
(bbH) von max. 45 km/h und 4 kW. maximaler Leistung
· Dreirädrige Kleinkrafträder mit max. 50 ccm Hubraum
(Fremdzündungsmotor), max. 500 ccm Hubraum
(Selbstzündungsmotor), einer bbH von max. 45 km/h
und max. 4 kW Leistung. Das Fahrzeug darf nicht mehr
als 2 Sitzplätze und eine Leermasse von max. 270 kg
haben
· Leichte vierrädrige Kraftfahrzeuge mit max. 50 ccm
Hubraum (Fremdzündungsmotor), max. 500 ccm
Hubraum (Selbstzündungsmotor) und einer bbH von
max. 45 km/h. Die maximale Leistung liegt bei 6 kW, bei
Straßen-Quads jedoch nur bei 4 kW. Das Fahrzeug darf
nicht mehr als 2 Sitzplätze und eine Leermasse von max.
425 kg haben.
Ausbildungsumfang:
· 12 x Theorieunterricht á 90 Minuten Grundstoff
· 2 x fachspezifischer Unterricht a 90 Minuten
· Anzahl Übungsstunden je nach Fähigkeiten
· Keine Sonderfahrten
Klasse A1
Voraussetzungen:
· Mindestalter 16 Jahre
Was darf gefahren werden:
· Krafträder mit max. 125 ccm Hubraum und höchstens 11 kW ( 15 PS) Leistung
· Aufstieg nach 2 Jahren mit praktischer Prüfung auf A2
Ausbildungsumfang:
· 12 xTheorieunterricht á 90 Minuten Grundstoff
· 4 x fachspezifischer Unterricht a 90 Minuten
· Anzahl Übungsstunden je nach Fähigkeiten
· 5 xÜberland a 45 Minuten
· 4 x Autobahn a 45 Minuten
· 3 x Nachtfahrten a 45 Minuten
Klasse A2
Voraussetzungen:
· Mindestalter 18 Jahre
Was darf gefahren werden:
· Zweirädrige Kfz mit max. 35 kW Leistung
· Aufstieg nach 2 Jahren mit praktischer Prüfung auf A
Ausbildungsumfang:
· 12 x Theorieunterricht á 90 Minuten
· 4x fachspezifischer Unterricht á 90 Minuten
· Anzahl Übungsstunden je nach Fähigkeiten
· 5 x Überland a 45 Minuten
· 4 x Autobahn a 45 Minuten
· 3 x Nachtfahrt a 45 Minuten
Klasse A
Voraussetzungen:
· Mindestalter 24 Jahre
· 20 Jahre bei Vorbesitz Klasse A2 seit mind. 2 Jahren
Was darf gefahren werden:
· Zweirädrige Kfz ohne jegliche Beschränkung
Ausbildungsumfang:
· 12 Doppelstunden Theorieunterricht á 90 Minuten
Grundstoff
· (bei Vorbesitz einer Fahrerlaubnis nur 6 Stunden)
· 4 Doppelstunden Theorieunterricht á 90 Minuten
(Klassenspezifisch)
· Kein Theorieunterricht bei Vorbesitz Klasse A2 seit mind.
2 Jahren
· Anzahl Übungsstunden, Grundfahraufgaben je nach
Fähigkeit
· 12 Sonderfahrten: 5xÜberland, 4x Autobahn, 3x
Nachtfahrt a 45 Minuten
Vorbesitz Klasse A1:
· 3 x Überland a 45 Minuten
· 2 x Autobahn a 45 Minuten
· 1 x Nachtfahrt a 45 Minuten
· Übungsstunden, Grundfahraufgaben je nach Erfahrung
B 196
Voraussetzungen:
· Mindestalter 25 Jahre
· 5 Jahre im Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B
Was darf gefahren werden:
· Leichtkrafträder bis max. 125ccm und max.
11 kW Leistung
Ausbildungsumfang:
· 4x fachspezifischer Unterricht a 90
· Mindestens 5 Doppelstunden praktische Fahrausbildung
· keine Prüfung notwendig